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Vollbiologische Kläranlage

Sie als Eigentümer sind für den Betrieb Ihrer Anlage verantwortlich.

Darauf müssen Sie achten:

  • Ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Unternehmen ist zwingend erforderlich
  • Die Wartungsfirma übernimmt jedoch nur eine Dienstleistung und nicht automatisch die Verantwortung
  • Einhaltung der Grenzwerte
  • Regelmäßige Schlammentsorgung aus der Vorklärung nach Bedarf

 

Diese Arbeiten führe ich als Wartungsfirma durch:

  • Erfassen der Zählerstände von Pumpen und Gebläsen
  • Überprüfen und ggf. Korrektur der Einstellungen
  • Wartung von Gebläsen (sofern vorhanden) – Luftfilter, Lamellen oder ähnliche Anlagenteile
  • Beurteilung des Grubenkörpers auf Korrosion, Zustand der Trennwände, Dichtigkeit
  • Bei technischen Anlagen – Beurteilung des Belüfterbildes in der Klärgrube
  • Schlammspiegelmessung in Vor- und Nachklärung
  • Bei Belebungsanlagen – Messung der Sauerstoffwerte in Reaktionskammer & Bestimmung des Schlammvolumens
  • pH – Wert und Temperaturmessung im Ablauf
  • Probenahme
  • Vermerk, ob Abfuhr veranlasst werden muss
  • Anpassung/ Veränderung von Laufzeiten falls erforderlich
  • Aufnahme aller relevanter Daten in einem Protokoll
  • Laborwerte – i.d.R. CSB und BSB

Je nach Art muss eine Anlage 2-mal pro Jahr gewartet werden. Die Anzahl der notwendigen Wartungen sind in der zutreffenden Bauartzulassung festgelegt und gleichzeitig gemäß § 4 Kleinkläranlagenverordnung zwingend gefordert.

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