Vollbiologische Kläranlage
Sie als Eigentümer sind für den Betrieb Ihrer Anlage verantwortlich.
Darauf müssen Sie achten:
- Ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Unternehmen ist zwingend erforderlich
- Die Wartungsfirma übernimmt jedoch nur eine Dienstleistung und nicht automatisch die Verantwortung
- Einhaltung der Grenzwerte
- Regelmäßige Schlammentsorgung aus der Vorklärung nach Bedarf
Diese Arbeiten führe ich als Wartungsfirma durch:
- Erfassen der Zählerstände von Pumpen und Gebläsen
- Überprüfen und ggf. Korrektur der Einstellungen
- Wartung von Gebläsen (sofern vorhanden) – Luftfilter, Lamellen oder ähnliche Anlagenteile
- Beurteilung des Grubenkörpers auf Korrosion, Zustand der Trennwände, Dichtigkeit
- Bei technischen Anlagen – Beurteilung des Belüfterbildes in der Klärgrube
- Schlammspiegelmessung in Vor- und Nachklärung
- Bei Belebungsanlagen – Messung der Sauerstoffwerte in Reaktionskammer & Bestimmung des Schlammvolumens
- pH – Wert und Temperaturmessung im Ablauf
- Probenahme
- Vermerk, ob Abfuhr veranlasst werden muss
- Anpassung/ Veränderung von Laufzeiten falls erforderlich
- Aufnahme aller relevanter Daten in einem Protokoll
- Laborwerte – i.d.R. CSB und BSB
Je nach Art muss eine Anlage 2-mal pro Jahr gewartet werden. Die Anzahl der notwendigen Wartungen sind in der zutreffenden Bauartzulassung festgelegt und gleichzeitig gemäß § 4 Kleinkläranlagenverordnung zwingend gefordert.