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Fördermittel für barrierefreie Bäder

Staatliche Förderung für Ihre Badsanierung

Sie wollen Ihr Bad sanieren und legen dabei Wert auf Barrierefreiheit? Dann können Sie verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen. Ich bin nicht nur Ihr Fachmann aus Schwarza für Badsanierungen, ich helfe Ihnen auch bei der Beantragung der Fördermöglichkeiten bei KfW, Kranken- und Pflegekasse und in den Landesförderprogrammen.

Individuelle Beratung zu staatlichen Fördermitteln

Wenn Sie Ihr Bad barrierefrei gestalten, stehen Ihnen Fördermittel zu – neben den deutschlandweit einheitlichen KfW-Fördermitteln oder Zuschüssen von Kranken- und Pflegekasse gibt es auch länderspezifische Förderprogramme. Ich kenne ich mich mit den Förderprogrammen unseres Bundeslandes aus und kann Sie individuell für Ihr Projekt beraten!

Je nach Vorhaben gibt es verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Die KfW bezuschusst zum Beispiel mit bis zu 2.500 Euro Einzelmaßnahmen – und nur für Privatleute, die Bäder in Ihrer Eigentumswohnung oder Ihrem Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachbetrieb wie Chris Heimrich durchgeführt werden.

Mindestanforderungen für eine Förderung

Raumänderungen

  • Mindestgröße Bad: 1,80 m x 2,20 m
  • Bewegungsfreiheit: Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
  • Türen: nach außen zu öffnen oder Schiebetür - müssen von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

  • Dusche: bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
  • Bodenbelag: rutschfest oder rutschhemmend
  • Badewanne: max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

  • Waschbecken: min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
  • WC: Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar
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